Wo ist das Problem?

Im Westen der Stadt Bern haben wir eine klare Trennung von Baugebiet oder Nichtbaugebiet, so wie es das Raumplanungsgesetz vorsieht. Dies ist schweizweit fast einzigartig, denn meistens ziehen sich die Städte und Dörfer wie ein Brei weit in die Landschaft hinaus. 

…und diese klare Trennung soll nun durch die geplante BLS-Werkstätte aufgehoben werden, die inmitten eines weitgehend intakten Natur- und Landschaftsraums und wertvollen Naherholungsgebiets erstellt werden soll; völlig losgelöst vom bestehenden Siedlungsgebiet,  wie eine Insel.

Die BLS-Werkstätte wird nur der Anfang sein, denn ist eine Landschaft mal zerstört und ist ein Gebiet verkehrsmässig erschlossen, siedeln sich auch andere Gewerbebetriebe und Nutzungen an.

Das Gäbelbachtal – ein Naturparadies wird zerstört

Das Gebiet beim Chliforst ist als Vorrangzone Kulturlandschaft ausgeschieden, tangiert das kantonale Schutzgebiet, das Gäbelbachtal, und liegt teilweise im Wald.

Der Gäbelbach von seiner Quelle in der Heiteren im Forst fliesst über den Chliforst bis zu seiner Mündung in den Wohlensee in der Eymatt in einer intakten Landschaft. Seine Ufer sind kaum verbaut, so dass man über weite Strecken einen natürlich fliessenden Bach vorfindet: grosse zusammenhängende Buchen-und Fichtenwälder, feuchte Waldgräben, seltene und gefährdete Pflanzen und Tiere wie Eisvogel und Feuersalamander. Hier liegt der Verbreitungsschwerpunkt des Feuersalamanders im Kanton Bern (www.karch.ch/karch/Feuersalamander). Dieses wertvolle Rückzugsgebiet kann nicht einfach woanders kompensiert werden und schon gar nicht mit einem Besucherlehrgang für Besucher der Werkstätte, wie es die BLS vorschlägt. Mit anderen Worten: zuerst zerstören und dann zeigen, wie es früher einmal war! Auch würde ein Wildwechsel von nationaler Bedeutung mit dem Bau durchschnitten.

Die fehlende Erschliessung

Geplant sind rund 200 Arbeitsplätze. Zudem wird es erheblichen Schwerverkehr geben. Das heutige Strassennetz kann den Verkehr nicht aufnehmen.

Noch ist unklar, wie die Werkstätte verkehrsmässig erschlossen werden soll. Im Richtplan des Kantons Bern hat man sich für die Variante 1 (Erschliessung von der Autobahnausfahrt Mühleberg durch den Spilwald) entschieden. Die Varianten 2 (Oberbottigen) und 4 (Buch-Brünnen Westside) wurden verworfen. Neu steht die Variante 3 (Erschliessung über Heggidorn, Ledi, Juchlishaus) im Spiel. Diese weiträumige Erschliessung zeigt, wie falsch der gewählte Standort ist.

Zu bedenken ist auch, dass Mühleberg keinen Vollanschluss an die Autobahn hat; es ist ein Halbanschluss aus Richtung Bern. Arbeitende aus dem Seeland werden über Gümmenen und Allenlüften nach Riedbach fahren und so das gesamte Mühleberger Strassennetz belasten. Ähnliches gilt für Leute aus dem Raum Laupen – Flamatt. Die Gemeindestrassen in Mühleberg sind zudem wichtige Verkehrsverbindungen für Kinder und Jugendliche, die mit dem Velo zur Schule fahren. Deren Sicherheit ist mit dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen stark gefährdet.

Für die geplante Erschliessungsstrasse zur BLS-Werkstätte gibt’s bereits Trittbrettfahrer. So soll die geplante Kiesgrube im Forst ebenfalls über die neue Strasse erschlossen werden.

Die Erschliessung hätte geklärt werden müssen, bevor der Standort im Sachplan des Bundes festgelegt wurde. Ein privater Bauherr beauftragt einen Architekten auch erst dann, wenn er die Gewissheit hat, dass er sein Grundstück erschliessen kann.

Der Standort Chliforst im raumplanerischen Fadenkreuz

Den Boden haushälterisch nutzen
(Art.1 Abs. 1 RPG)

Das Baugebiet vom Nichtbaugebiet trennen
(Art.1 Abs. 1 RPG)

Kompakte Siedlungen schaffen (Art.1 Abs. 2 Bst. b RPG) und
Siedlungen in ihrer Ausdehnung begrenzen (Art. 3 Abs. 3 RPG)

Den Wald und die Landschaft schützen
(Art.1 Abs. 2 Bst. a RPG)

Naturnahe Landschaften und Erholungsräume erhalten
(Art. 3 Abs. 2 Bst. d RPG)

Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen
wie Lärm und Erschütterungen möglichst verschonen
(Art. 3 Abs. 3 Bst. b RPG)

Genügende Flächen geeigneten Kulturlandes,
insbesondere Fruchtfolgeflächen, erhalten (Art. 3 Abs. 2 Bst. a RPG)

Für die öffentlichen oder im öffentlichen Interesse liegenden
Bauten und Anlagen sachgerechte Standorte bestimmen
(Art. 3 Abs. 4 RPG)

Die Notwendigkeit einer BLS-Werkstätte rechtfertigt nicht jeden Standort

Man kann den Gegnern der BLS-Werkstätte eine St. Florian Politik vorwerfen. Die Werkstätte ist an sich nötig, doch niemand will sie; auch jene nicht, die eifrig bahnfahren.

Eine im öffentlichen Interesse liegende Baute oder Anlage rechtfertigt jedoch nicht jeden Standort. Es heisst im Raumplanungsgesetz denn auch, dass  für solche Bauten und Anlagen «sachgerechte Standorte» zu bestimmen sind. Dass der Standort im Chliforst nicht sachgerecht ist, zeigt die Beurteilung aufgrund der Ziele und Grundsätze des Raumplanungsgesetzes («Der Standort im raumplanerischen Fadenkreuz»). Sachgerecht ist er auch deshalb nicht, weil die Erschliessung ungelöst ist.