Wo steht das Vorhaben derzeit?
Die geplante Werkstätte braucht wegen den erheblichen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt eine Grundlage im Sachplan Verkehr des Bundes und für die Erschliessungsstrasse eine Grundlage im Richtplan des Kantons Bern. Die beiden Planungen müssen aufeinander abgestimmt sein.
Der Bundesrat hat die Ergänzung des Sachplans Verkehr am 7. Dezember 2018 verabschiedet und den Eintrag im kantonalen Richtplan am 17. Dezember 2018 gutgeheissen.
Der nächste Schritt ist die eisenbahnrechtliche Plangenehmigung. Diese entspricht einer Baubewilligung und kann von den Anwohnerinnen und Anwohnern, von Umweltorganisationen und den betroffenen Gemeinden beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen und später beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.
So stellen sich die Projektinitianten den Bau in der offenen Landschaft vor….